Marktforschung

Innovative & vielseitige Marktforschung

Je komplexer das Umfeld des Unternehmens, desto wichtiger ist relevante Forschung. Wir liefern die Insights und Fakten, die wirklich von Bedeutung sind und die unkompliziert und direkt in Ihre Strategien übersetzbar sind. Auch im Rahmen von Marken- oder Zielgruppenanalysen bieten unsere Forschungslösungen Ihnen relevante Entscheidungsgrundlagen für Ihren Erfolg in Produktentwicklung & Marketing: garantiert inspirierend.

Mehr Informationen: forschung@difet.de

Energie-Anbieterwechsel und Verbraucherverhalten

Mit zunehmender Macht der Nachfrager und eine Ausweitung auf über 1.000 Stromanbieter hat sich der ehemalige Monopolmarkt Energie seit 1998 sehr gewandelt. Der augenscheinliche, zu 63% angegebene Grund des Kunden für einen Anbieterwechsel ist der Preis. Mittlerweile werden zusätzlich unterschiedliche Modelle, wie Vorauszahlung oder fixe KWh-Pakete, von neuen Anbietern angeboten.

Das Deutsche Institut für Energietransparenz (DIFET) erforscht daher, wie sich dieses Wechselverhalten zu einem günstigeren Strom- oder Gasanbieter auf das individuelle Verbraucherverhalten auswirkt.

Bei Fragen oder Anregungen: forschung@difet.de

Elektromobilität

Der Elektromobilitätsmarkt wächst weltweit. Durch viele Spezifikationen und Rahmenbedingungen bei diesem Antrieb, wie geringe Reichweite und Tankfüllungen muß sich auch das individuelle Nutzerverhalten ändern. Die Entwicklung zukunftsfähiger Technologien erfordert daher gerade in Hinblick auf das Automobil weitreichendes Umdenken. Mit dem Wandel hin zur Elektromobilität zeichnet sich eine Verhaltenänderung ab.

Das Deutsche Institut für Energietransparenz (DIFET) erforscht daher, wie die Elektrifizierung der Straßenfahrzeuge – von Hybridkonzepten bis zum komplett elektrisch betriebenen Auto – auf das individuelle Verbraucherverhalten auswirkt.

Bei Fragen oder Anregungen: forschung@difet.de

Auswirkung des ENWG auf das Verbraucherverhalten

Bereits im Jahr 2009 verabschiedete die EU Kommission in Brüssel das „3. EU Binnenmarktpaket Energie“ zur Liberalisierung von Strom- und Erdgasmärkten. Die Umsetzung in deutsches Recht führte als „Energiekonzept“ der Bundesregierung zur Novelle des EnWG. Der daraus entstandene vielzitierte Begriff der Energiewende inkludiert dabei nicht nur den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Co2 Reduktion, sondern auch die Senkung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um 10% und den Rückgang des Stromverbrauchs bis 2020 um 10%. In den Fokus der deutschen Gesetzesmacher rückten somit Rechnungstransparenz, Kündigungsfristen und Verbraucherschlichtungsstelle.

Das erneuerte EnWG trat am 04.08.2011 in Kraft. Insbesondere §§ 40-42 EnWG sowie §111 EnWG beinhalten die neuen Vorgaben für die Rechnungslegung. Ein Ziel des Gesetzgebers ist es, den Informationsgehalt und die Übersichtlichkeit der Rechnungen weiter zu erhöhen. Zum einen, um Kunden die Vergleichbarkeit der Angebote auf dem Markt zu vereinfachen und anschließend den Lieferantenwechsel zu erleichtern. Zum anderen soll das Verbrauchsverhalten der Kunden auf jeder Energieabrechnung dargestellt werden, um sie so bei dem bewussteren Umgang mit Energie zu unterstützen.

Das Deutsche Institut für Energietransparenz (DIFET) erforscht daher, wie sich diese gesetzlich vorgeschriebenen Informationen der Strom- und Gasrechnung auf das individuelle Verbraucherverhalten auswirken.

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